Die Psychosomatische Privatklinik Bad Grönenbach GmbH ist gemäß § 30 GewO als eine reine Privatklinik zugelassen und vom Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) als Akutkrankenhaus eingestuft.
Damit ist eine Kostenübernahmeanfrage beim Versicherer vor Behandlungsbeginn nicht unbedingt erforderlich. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld trotzdem mit uns in Verbindung, da es in manchen Fällen sinnvoll ist, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenversicherung zu klären.
Die Psychosomatische Privatklinik Bad Grönenbach GmbH erfüllt die Bedingungen der Behandlung in einem Krankenhaus gem. § 107 SGB V (Krankenhäuser, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen) und ist somit beihilfefähig, gültig für alle Bundesländer.
Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei stationären Maßnahmen in Privatkliniken ist, dass die Maßnahme nach begründeter Bescheinigung eines Arztes (in der Regel eines Facharztes), der nicht mit der Einrichtung verbunden ist, nach Art und vorgesehener Dauer medizinisch notwendig ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.
Bei allen Fragen rund um das Aufnahmeverfahren unterstützen wir Sie und/oder Ihren Arzt*in in jeder Hinsicht. Sie erreichen Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen – Anna-Lena Aust, Nicole Kühl, Manuela Fengler, Marina Sagana und Barbara Schneider – montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 08334 394-0.