Eine Aufnahme zur stationären Behandlung in unserem Haus ist kurzfristig nach Voranmeldung möglich. Zur stationären Aufnahme ist ein Einweisungsschein (Verordnung einer stationären Krankenhausbehandlung) erforderlich. Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer. Bitte beachten Sie, dass in unserer Klinik ausschließlich Krankenhausbehandlungen durchgeführt werden.
Unsere Klinik ist vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. PKV anerkannt und wird dort als privates Akutkrankenhaus (§ 4 Abs. 4 MB / KK / allgemeine Versicherungsbedingungen) geführt. Sie ist als Privatklinik nach § 30 GewO konzessioniert und gilt als privates Krankenhaus.
Vom Landesamt für Besoldung und Versorgung Bayern ist unsere Klinik anerkannt als Krankenhaus im Sinne des § 7 Abs. 2 BVO. Diese Anerkennung der Beihilfefähigkeit gilt für alle Bundesländer.
In unserem Haus werden ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen in den Bereichen Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt. Neben Privatversicherten und Beihilfeberechtigte nehmen wir auch Selbstzahler auf.
Eine Aufnahme zur stationären Behandlung ist kurzfristig nach Voranmeldung möglich. Hierfür ist ein Einweisungsschein (Verordnung einer stationären Krankenhausbehandlung) erforderlich. In der Behandlung verfolgen wir ein individualisiertes Therapiekonzept. Alle Therapiepläne sind daher stets auf die Einzelperson zugeschnitten. Dabei orientieren wir uns an den jeweiligen Phasen der Erkrankung.