Kontakt

Zulassung & Kostenübernahme

Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei stationären Maßnahmen in Privatkliniken ist, dass die Maßnahme nach begründeter Bescheinigung eines Arztes (in der Regel eines Facharztes), der nicht mit der Einrichtung verbunden ist, nach Art und vorgesehener Dauer medizinisch notwendig ist und ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.

Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen – Marina Sagana, Manuela Fengler, Melanie Schmid und Dilek Aricigil – sind montags bis freitags gerne für Sie da. Sie erreichen uns unter 08334 394-0.

Kontaktieren Sie uns



Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich gemäß unseren Datenschutzhinweisen.